Unfallchirurgie

Die erfahrenen Unfallchirurg:innen der Privatklinik Hochrum kümmern sich nach einem Unfall zuerst um die Schmerzversorgung. Gleichzeitig stellen sie möglichst rasch eine umfassende Diagnose, um entscheiden zu können, ob eine Operation notwendig ist.

Die Diagnose gibt Aufschluss über das Ausmaß und den Schweregrad der Verletzung. Für die Untersuchung stehen den Ärzt:innen in der Privatklinik Hochrum Geräte neuester Bauart zur Verfügung. Muss operiert werden, klärt der:die Unfallchirurg:in gemeinsam mit dem Team der Anästhesie den weiteren Ablauf. Zur Routine der OP-Vorbereitung zählen unter anderem auch ein EKG und die Untersuchung einer Blutprobe im hauseigenen Labor. Anschließend wird der:die Verletzte in den OP-Trakt geschleust und der:die Chirurg:in kann mit dem Eingriff beginnen.

Bei planbaren Operationen wird bei der Terminvergabe selbstverständlich auf die Wünsche des Patienten bzw. der Patientin eingegangen. Die individuelle Betreuung wird auch dadurch garantiert, dass Sie als Patient:in durchgehend – von der Aufnahme bis zur OP – von demselben Arzt bzw. derselben Ärztin behandelt werden und so eine fixe Ansprechperson haben.

An der Unfallchirurgie der Privatklinik Hochrum werden grundsätzlich alle Verletzungen an Armen und Beinen sowie deren Gelenken behandelt. Die Fachperson spricht von Verletzungen der sogenannten NACA-III-Klasse.

Dazu zählen insbesondere:

  • alle Arten von Knochenbruchbehandlung einschließlich Gelenksrekonstruktionen
  • Gelenkschirurgie mit Sehnen- und Bandrekonstruktion
  • Ersatz von schwer verletzten Gelenken
  • hand- und fußchirurgische Eingriffe nach Unfällen
  • alle Arten arthroskopischer Eingriffe (Gelenksspiegelungen) sowie offene Operationen
  • nicht operative Therapien und Schmerztherapien

Die hauseigene Physiotherapie kann unmittelbar in den Rehabilitationsprozess eingebunden werden. Oft besucht schon wenige Stunden nach einer Operation ein:e Physiotherapeut:in den Patienten bzw. die Patientin, um erste Behandlungen vorzunehmen. Die Therapie kann später ambulant fortgeführt werden.

Die Verrechnung aller Leistungen erfolgt nach dem Wahlarzttarif. Die Mehrkosten gegenüber der Behandlung in einer öffentlichen Krankenanstalt werden nicht nur von privaten Krankenversicherungen, sondern auch von vielen Unfallversicherungen getragen – auch bei stationärer Aufnahme. Im Zweifelsfall prüfen Mitarbeiter:innen der Privatklinik gerne den bestehenden Versicherungsschutz.