Verrechnung

Verrechnung

Mit folgenden österreichischen Privatversicherungen bestehen Direktverrechnungsverträge:

  • UNIQA Versicherung
  • Wiener Städtische Versicherung
  • Donau Versicherung
  • Allianz Elementar AG
  • Merkur Versicherung AG
  • MUKI Versicherung
  • Generali

Am Tag der Aufnahme sucht die Privatklinik bei der jeweiligen (oben genannten) Versicherung um Kostenübernahme an. Wird diese zur Gänze zugesagt (100 %), so erfolgt die Rechnungslegung direkt an die Versicherung. Davon ausgenommen sind ärztliche Sonderleistungen, die auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten während des stationären Aufenthaltes durchgeführt wurden.

Anzahlung:
Sofern eine Direktverrechnung besteht, ist keine Anzahlung zu leisten.

Mit folgenden österreichischen Sozialversicherungen bestehen Direktverrechnungsverträge:

  • ÖGK
  • VAE
  • BVA
  • SVA
  • SV-Bauern

Am Tag der Aufnahme übermittelt die Privatklinik die Patientendaten an die jeweilige Sozialversicherung. Nach Erhalt der Bestätigung über ein aufrechtes Versicherungsverhältnis werden die Kosten für die Allgemeine Gebührenklasse direkt mit dem Prikraf (Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfond) verrechnet.

Keine Direktverrechnung besteht für KUF-Versicherte. In diesen Fällen ergeht die Rechnung über die Kosten der Allgemeinen Gebührenklasse an den Patienten, der sie nach Begleichung bei der jeweiligen Sozialversicherung oder KUF zur Refundierung einreichen kann.

Mit privaten Unfallversicherungen besteht kein Direktverrechnungsabkommen, d. h. der Patient erhält die Rechnung über die Aufzahlung für die Sonderklasse und die Honorare und kann diese nach Begleichung bei der Unfallversicherung zur Refundierung einreichen.

Anzahlung:
Für alle österreichischen Patienten ohne Privatversicherung bitten wir um eine Anzahlung in Höhe von -50 % der Hauskosten. Die Anzahlung kann mittels Banküberweisung im Vorhinein oder direkt am Anreisetag getätigt werden. Wir akzeptieren Bankomatkarten und alle gängigen Kreditkarten.

Die Mitarbeiter der Patientenabrechnung erstellen  gerne einen Kostenvoranschlag für die geplante Behandlung.

Für Patienten mit ausländischer Sozial- bzw. Privatversicherung besteht keine Direktverrechnung. Sie erhalten die Rechnung (Kosten der allgemeinen Gebührenklasse plus ev. Aufzahlung Sonderklasse) und können diese nach Begleichung bei Ihrer Versicherung zur Refundierung einreichen. Für einige ausländische Privatversicherungen im EU-Raum besteht die Möglichkeit einer Direktverrechnung bei operativen Aufenthalten nach einem Unfall. Die Abklärung der Direktverrechnung muss unbedingt vor Behandlungsbeginn und jeweils im Einzelfall erfolgen.
Sie können alle Leistungen auch mit Bankomat- oder Kreditkarte begleichen.

Anzahlung
Für alle ausländischen Patienten benötigen wir eine Anzahlung von ca. 50 % vor Behandlungsbeginn. Wir akzeptieren Bankomatkarten und alle gängigen Kreditkarten. Die Mitarbeiter der Patientenabrechnung erstellen gerne einen Kostenvoranschlag für die geplante Behandlung.