Patient:inneninformationen

Patient:inneninformationen

Für die Inanspruchnahme einer stationären oder ambulanten Therapie ist ein Überweisungsschein von Ihrem behandelnden Haus- oder Facharzt bzw. Ihrer behandelnden Haus- oder Fachärztin erforderlich. Ohne ärztliche Zuweisung ist eine Behandlung aus rechtlichen Gründen nicht durchführbar.

Diese Überweisung müssen Sie vor Beginn der Therapie von Ihrer Krankenkasse (ausgenommen KUF) bewilligen lassen. Im Rahmen der verordneten und genehmigten Leistungen werden die Behandlungsformen aus unserem umfassenden Therapieangebot auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt.

Den von der TGKK angebotenen Behandlungsblock „physio Intensiv“ für ambulante traumatologisch-orthopädische Rehabilitation können Sie ebenfalls bei uns in Anspruch nehmen. Hierfür sind eine Überweisung durch Ihren behandelnden Arzt bzw. Ihre behandelnde Ärztin sowie eine vorherige Bewilligung bei der TGKK erforderlich.

Physiotherapie
Mo–Do: 07:45–18:00 Uhr, Fr: 08:15–16:00 Uhr

Schwimmbad
Mo und Fr: 07:30–14:00 Uhr 

Telefonisch unter 0512/234-276 zwischen 8.00 und 15.30 Uhr.

Falls Sie einen Behandlungstermin nicht einhalten können, bitten wir Sie, diesen spätestens 24 Stunden vorher abzusagen oder zu verschieben, da wir ansonsten den Termin in Rechnung stellen müssen.

Nach Abschluss der Behandlungsserie erhalten Sie eine Sammelrechnung der durchgeführten Leistungen. Diese können Sie nach Bezahlung mit dem Rechnungsbeleg und dem bewilligten Verordnungsschein bei Ihrer Krankenkasse zur Rückvergütung einreichen. Die Höhe der Rückerstattung durch Ihre Krankenkasse hängt von den jeweiligen Tarifen, der Therapiedauer und der Art der Behandlung ab. Die verbleibenden Restkosten können von entsprechenden Zusatz- oder Unfallversicherungen übernommen werden.