Viele Frauen haben asymmetrische oder hängende Brüste, welche infolge von Gewichtsschwankungen, nach Schwangerschaften oder aufgrund genetischer Faktoren auftreten. Dies führt bei manchen zu Unsicherheit und einem verminderten Selbstwertgefühl. Zudem können dadurch auch körperliche Schäden in der Wirbelsäule sowie Schmerzen in der Schulter und dem Nacken entstehen.
Bei einer Bruststraffung (Mastopexie) ändert die Chirurgin bzw. der Chirurg die Brustform, indem sie bzw. er das Brustdrüsengewebe anhebt, überschüssige Haut entfernt und die Brustwarze nach oben verlagert. Die Operationstechnik wird dabei auf den Ausgangsbefund abgestimmt: Je nach Menge der zu entfernenden Haut ist eine bestimmte Schnittführung vonnöten. Bei asymmetrischen Brüsten kann auch eine angleichende Operation (einseitige Reduktion bzw. Vergrößerung mit Implantaten oder Eigenfett) mit einer Straffung kombiniert werden. Der Eingriff wird stationär in Vollnarkose durchgeführt. Bereits sechs Wochen nach der Operation ist wieder jedwede Freizeitaktivität möglich.
Bruststraffungen werden idealerweise dann durchgeführt, wenn Brüste und Körper ausgewachsen sind, keine weitere Gewichtsreduktion gewünscht und die Familienplanung abgeschlossen ist. In manchen Fällen ist sogar ein teilweiser bzw. vollständiger Kostenersatz durch die Sozialversicherungsträger möglich, vor allem wenn ein starker Gewichtsverlust nachweisbar ist und Hautfolgeschäden sichtbar sind.